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Verbraucherrechte


   Datum der juristischen Überprüfung: 15/03/2011

Die Behandlung einer Beschwerde durch Einrichtungen zur außergerichtlichen Streitbeilegung

Sie haben sich mit Ihrer Reklamation an die für Ihren Fall zuständige Einrichtung zur außergerichtlichen Streitbeilegung gewandt. Wie geht es dann weiter? Was wird diese Einrichtung unternehmen?

Grundgedanke: Intervention eines unbeteiligten, neutralen Dritten

Außergerichtliche Streitbeilegung funktioniert durch die Einschaltung einer unbeteiligten und daher unparteiischen Person, die den Rechtsstreit möglichst rasch und kostengünstig beilegen soll. Bei der außergerichtlichen Streitbeilegung muss zwischen Vermittlung, Mediation, Schlichtung und Schiedsverfahren unterschieden werden: Bei der Vermittlung versucht ein (nicht unbedingt neutraler) Dritter eine formlose Einigung zwischen den Parteien zu vermitteln. Bei der Mediation unterstützt ein (...) Mehr dazu

Die Schlichtungsstelle wird die Beschwerde prüfen

Die Bearbeitung einer Beschwerde erfolgt i.d.R. in zwei Schritten: Die Einrichtung wird prüfen, ob sie für den vorgetragenen Beschwerdesachverhalt zuständig ist und ob alle erforderlichen Dokumente zur weiteren Bearbeitung eingereicht worden sind. Sodann entscheidet sie, ob sie die Beschwerde annimmt. Dies hängt von bestimmten Voraussetzungen ab : Ein direkter Einigungsversuch des Verbrauchers mit dem Unternehmen muss erfolglos geblieben sein. Die Einrichtung muss zuständig sein. (...) Mehr dazu

Die Schlichtungsstelle wird eine Entscheidung treffen

1. Verfahren Die Einrichtung wird zunächst den Sachverhalt prüfen und die daraus resultierende Rechtslage bewerten. Wenn Ihrer Beschwerde nicht alle erforderlichen Unterlagen beiliegen, kann sie weitere Unterlagen anfordern. Darüber hinaus wird meist eine Stellungnahme des Unternehmers eingeholt. Das Schlichtungsverfahren ist in der Schlichtungsordnung der jeweiligen Einrichtung geregelt und läuft i.d.R. schriftlich ab; ein Termin für eine mündliche Anhörung wird nur in Einzelfällen festgesetzt. (...) Mehr dazu

Für weitere Informationen

Alternative Streitbeilegung in der EU http://ec.europa.eu/civiljustice/adr/adr_gen_de.htm http://www.eu-verbraucher.de/de/so-machen-sie-sie-geltend/schlichtung/ Mehr dazu

 
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