Werbung
Was genau versteht man unter dem Begriff "Werbung"? Welche Regeln müssen dabei beachtet werden und warum?

Der Begriff Werbung lässt sich ganz allgemein als jede Handlung definieren, die eine Person mit dem Ziel vornimmt, den Absatz oder den Bezug von Waren zu fördern.
Der Begriff ist sehr weit gefasst:
Sie umfasst sowohl die Information, die mittels sog. Massenkommunikationsmittel an ein breites Publikum, die Öffentlichkeit, gerichtet ist und der Absatzförderung im großen Stil dient, als auch diejenige, die sich an einen begrenzten, überschaubaren Personenkreis richtet, ohne dabei moderne (...) Mehr dazu

Die Werbung beeinflusst in großem Maße das Verbraucherverhalten. Ganze Wirtschaftszweige sind heute damit beschäftigt, die Wirkung von Werbung auf Verbraucher zu testen, die Werbung dem Verbraucherverhalten anzupassen und immer neue Slogans auf den Markt zu werfen.
Die juristischen Beschränkungen sollen einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Wirtschaft und denen der Verbraucher schaffen sowie das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb schützen.
1. Der (...) Mehr dazu

Der Bereich der Werbung wird in Deutschland insbesondere durch das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. In den letzten Jahrzehnten ist der Inhalt des UWG stark durch das europäische Richtlinienrecht beeinflusst worden. Das begann mit der Richtlinie 84/450/EWG des Rates vom 10. September 1984 über irreführende und vergleichende Werbung. In den Jahren 2005/06 hat der europäische Gesetzgeber das Recht des unlauteren Wettbewerbs neu strukturiert und dabei für alle europäischen (...) Mehr dazu

Begriff Werbung: http://www.bpb.de/popup/popup_lemma... Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): http://www.gesetze-im-internet.de/u... Reform 2008 des UWG: http://www.frankfurt-main.ihk.de/re... Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ... Richtlinie 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ... Mehr dazu