Gibt es Gesetze und Regelungen, die mich schützen?

Seit der Einführung des Binnenmarktes 1993 wurden im Finanzdienstleistungssektor zahlreiche Verordnungen und Richtlinien verabschiedet. Aber bereits vor 1993 wurden in Brüssel Regelungen für bestimmte Bankgeschäfte getroffen; so auch für den Verbraucherkredit.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie einen ersten Überblick über die europäischen Regelungen, die u.a. bestimmen, welche Dokumente und Informationen die Kreditinstitute einem Verbraucher vor Abschluss eines Kreditvertrages zukommen lassen (...) Mehr dazu

Unter einer EU- Richtlinie wird ein Rechtsakt der Europäischen Union verstanden, welcher von allen Mitgliedsstaaten binnen einer bestimmten Frist in nationales Recht umgesetzt werden muss. Das durch die Richtlinie festgesetzte Ziel ist dabei verbindlich. Die Mittel zur Zielerreichung bleiben hingegen den Mitgliedsstaaten über lassen. Eine Richtlinie, welche im Bereich der Finanzdienstleistungen von zentraler Bedeutung ist, ist die Verbraucherkreditrichtlinie, welche in ihrer neuen Fassung (...) Mehr dazu

Die neue Verbraucherkreditrichtlinie gilt seit dem 11. Juni 2010 in der EU. In dieser wird die einheitliche Vergabe von Verbraucherkrediten geregelt. Die zentralen neuen Punkte beziehen sich vor allem auf die Bereiche Werbung, Formblatt (u.a. zu der Art und den Kosten des Kredits) und der vorzeitigen Zurückzahlung. Die Richtlinie gilt für Verbraucherkredite zwischen 200 und 75.000 Euro. Weitere Informationen zu der Verbraucherkreditrichtlinie finden Sie unter (...) Mehr dazu

Seit der Annahme der ersten Richtlinie im Jahr 1987 hat sich der Verbraucherkreditmarkt stark verändert. Mit der fortschreitenden Öffnung der Grenzen müssen die Möglichkeiten der Aufnahme grenzüberschreitender Kredite gefördert werden.
Daher wurden die bestehenden europäischen Regelungen noch einmal einer Prüfung unterzogen und Änderungsvorgeschläge eingebracht. Ziel dieser Harmonisierung ist ein erhöhter Verbraucherschutz bei grenzüberschreitenden Käufen im Hinblick auf die Verwirklichung des (...) Mehr dazu

Die Kreditinstitute haben aufgrund der neuen Verbraucherkreditrichtlinie zahlreiche Pflichten hinz bekommen. Beispielsweise müssen sie dem Kreditnehmer ein vereinheitlichtes Formblatt aushändigen. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.vzbv.de/mediapics/verbraucherkreditrichtlinie_aenderungen_11_06_2010.pdf
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Die dem Verbraucher ausgehändigte Vertragsurkunde muss alle wesentlichen Vertragsbestimmungen enthalten.
Neben dem effektiven Jahreszins und den Bedingungen, unter denen dieser geändert werden kann, sind dies beispielsweise
Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen, die Gegenstand des Vertrags sind
Barzahlungspreis und Preis, der im Rahmen des Kreditvertrags zu zahlen ist
Betrag einer etwaigen Anzahlung, Anzahl und Betrag der Teilzahlungen und Termine, zu denen sie fällig werden (...) Mehr dazu