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Arbeitsplatz

Gebrauch von persönlichen Schutzausrüstungen

in: Achten Sie auf Ihre Sicherheit -Sicher am Arbeitsplatz

Als persönliche Schutzausrüstung (PSA) gilt jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Arbeitnehmern benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefahr für ihre Sicherheit oder Gesundheit bei der Arbeit zu schützen. Beipiele: • Atemschutz • Augenschutz • Gehörschutz • Schutzhandschuhe • Schutzhelm • Schutzkleidung • Schutzschuhe Prinzipiell ist die PSA erst dann einzusetzen, wenn alle kollektiven technischen Schutzmaßnahmen und arbeitsorganisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von (...) Mehr dazu

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Pflichten

in: Achten Sie auf Ihre Sicherheit -Sicher am Arbeitsplatz

Der Arbeitgeber muss nach dem Arbeitsschutzgesetz (§§ 3–5 ArbSchG) • die Arbeiten sicher – nach den Schutzbestimmungen und nach dem neuesten Stand der Erkenntnisse – planen und organisieren, • mit geeigneten Schutzmaßnahmen alle gefährlichen Umstände berücksichtigen, Gefahren möglichst an der Entstehungsquelle ausschalten und alle Maßnahmen den sich ändernden Verhältnissen anpassen, • regelmäßig die Gefährdung der Mitarbeiter beurteilen und die nötigen Gegenmaßnahmen ermitteln, • die nötigen Anweisungen (...) Mehr dazu

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