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Nachhaltiger Konsum


   Datum der juristischen Überprüfung: 4/3/2011

Kombinierter Verkehr

Die Gewährleistung von Mobilität ist ein sehr wichtiges verkehrspolitisches Ziel. Neben ökonomischen Aspekten dürfen aber auch ökologische nicht außer Acht gelassen werden. Es gilt daher innovative Transportsysteme zu entwickeln. Der kombinierte Verkehr ist ein solches Transportsystem.

Kombinierter Verkehr

tag logo Energie , Energie , Luftverschmutzung , Fortbewegung , Konzepte und Lösungen

Kombinierter Verkehr

Beim kombinierten Verkehr werden Ladeeinheiten oder sogar ganze Lastkraftwagen per Eisenbahn, Binnen-, Küsten-, oder Seeschiff transportiert und legen nur einen sehr kleinen, unvermeidlichen Weg auf der Straße zurück. Beim Verladen werden dann nicht die einzelnen Güter verladen, sondern die gesamte Ladeeinheit (z.B. Container) oder sogar der gesamte Lastkraftwagen. So entstehen integrierte Transportketten.

Vorteile des kombinierten Verkehrs

Der kombinierte Verkehr verknüpft die Vorteile eines Lastkraftwagens mit denen des Schienen- und Seetransports. Mit dem Lastkraftwagen wird ein örtlich und zeitlich sehr flexibler Transport von Gütern möglich. Der Transport per Eisenbahn oder Schiff hingegen ist die kostengünstigste und umweltschonendste Möglichkeit um Güter über weite Strecken zu transportieren. So kann der kombinierte Verkehr die Vorteile beider Varianten miteinander vereinen. Nur 1,3 Prozent des Kraftstoffverbrauchs entfallen in Deutschland auf den Bahn- und Schiffsverkehr.

Zudem ändert die Richtline 2009/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 die Richtlinie 2005/35/EG über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen für Verstöße. Die Richtlinie 2005/35/EG über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen für Verstöße erhielt hier folgenden neuen Titel: „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen, einschließlich strafrechtlicher Sanktionen, für Verschmutzungsdelikte.“ Außerdem wurden Artikel hinzugefügt und weitere Änderungen vorgenommen.

Literatur:

  • Umweltbundesamt:

Kraftstoffverbrauch, Quelle: http://www.umweltbundesamt-umwelt-deutschland.de/umweltdaten/public/theme.do?nodeIdent=2330

  • Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:

Kombinierter Verkehr, Quelle: http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/UI/kombinierter-verkehr.html

  • EUR-Lex. Der Zugang zum EU-Recht

Richtline 2009/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009, Quelle: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:280:0052:0055:DE:PDF

 
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