Die Herangehensweise an das Thema Dienstleistungen von allgemeinem Interesse hat sich in den letzten Jahren verändert. Geschuldet ist dies der voranschreitenden Liberalisierung, zunehmenden Verbraucherschutzinteressen und einem intensiven Austausch bzgl. der verschiedenen europäischen Ansichten und Ansätze. Schlüsselelemente sind die allgemeine Zugänglichkeit zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, die Erschwinglichkeit der Leistungen und deren Qualität.

Die EU-Kommission hat im Rahmen ihres Prüfauftrages für eine Rahmenrichtlinie im Frühjahr 2003 ein „Grünbuch zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ als ein Konsultations- und Diskussionsdokument vorgelegt.
Am 12. Mai 2004 veröffentlichte die Kommission ihre Auswertung dieser Konsultation in Form eines Weißbuches (KOM/2004/0374) zu "Dienstleistungen von allgemeinem Interesse". Hierin bestätigt die Kommission ihre bislang vertretene Position, nach der weiterhin keine Rahmenrichtlinie zur Daseinsvorsorge geplant ist. Einen späteren Erlass schließt sie aber nicht aus. Der sektorspezifische Ansatz zur Liberalisierung insbesondere netzgebundener Dienstleistungen soll fortgesetzt werden.
Herausgestellt wird in dem Weißbuch, dass für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse die Union und die Mitgliedstaaten gemeinsam Verantwortung tragen, und näher beschrieben wird darin die Rolle der nationalen, regionalen und lokalen Behörden bei der Festlegung von Gemeinwohlaufgaben und der organisatorischen Abwicklung, der Finanzierung und der Kontrolle im Bereich der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse. Ferner enthält das Weißbuch nähere Einzelheiten über die Hauptbestandteile einer EU-Strategie, die darauf ausgerichtet ist, sicher zu stellen, dass jeder Bürger und jedes Unternehmen Zugang zu einem umfassenden Angebot von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse hat, und mehr Rechtssicherheit zustande kommt.
Am 26. April 2006 veröffentlichte die EU-Kommission eine Mitteilung über soziale Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (KOM(2006) 177 endgültig) in der Europäischen Union. Grundtenor der Kommissionsmitteilung ist, dass auch auf Sozialdienstleistungen grundsätzlich die Binnenmarkt- und Wettbewerbsregeln anzuwenden sind – die Kommission spricht im Hinblick auf die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften auf diese Dienstleistungen von einer „in sich schlüssigen Logik“. Auf der anderen Seite werden in der Mitteilung aber auch die Besonderheiten sozialer Dienste anerkannt, wie z.B. freiwillige und ehrenamtliche Mitarbeit, asymmetrische Zahlungsverhältnisse sowie das Funktionieren nach dem Solidaritätsgrundsatz oder ohne Erwerbszweck.