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Dienstleistungen (Energie, Transport, Kommunikation,...)

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   Datum der juristischen Überprüfung: 15/03/2011

Was bedeutet Universaldienst?

Da Dienstleistungen von allgemeinem Interesse für das Leben, die Gesundheit und die Teilnahme am öffentlichen Leben unverzichtbar sind, benötigen Verbraucher die Gewähr, dass ihre Teilnahme an diesen Leistungen auch gesichert ist. Aus diesem Grund wurde und wird die Liberalisierung von verschiedenen Regelungen begleitet, die die Interessen der Verbraucher schützen sollen.

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Unter Universaldienst versteht man die Verpflichtung eines oder mehrerer Betreiber, allen Nutzern unabhängig von ihrem geografischen Standort im betreffenden Land ein bestimmtes Mindestpaket von Diensten zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung zu stellen.

Das Konzept des Universaldienstes stellt den Anspruch des Bürgers auf die flächendeckende und leistbare Erbringung lebensnotwendiger Dienste durch den Betreiber fest. Das Kriterium der Kontinuität bedeutet für die Betreiber die Verpflichtung, den geforderten Dienst ohne Unterbrechung zu liefern. Um die Qualität für die Konsumenten dieser Dienste sicherzustellen, verlässt sich die Gemeinschaft nicht nur auf die Kräfte des Marktes, sondern legt gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten Qualitätsstandards fest. Im Zusammenhang mit der Regulierung der Telekommunikationsdienste wurde das Kriterium der Erschwinglichkeit entwickelt. Demzufolge müssen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse für jedermann erschwinglich und zugänglich sein.