Logo de la plateforme dolceta

Dienstleistungen (Energie, Transport, Kommunikation,...)

Sie befinden sich hier: Einleitung

   Datum der juristischen Überprüfung: 15/03/2011

Was sind Dienstleistungen von allgemeinem Interesse?

Die Europäische Kommission definiert die in Deutschland häufig als Daseinsvorsorge bezeichneten Dienste von allgemeinen Interesse als "marktbezogene oder nichtmarktbezogene Tätigkeiten, die im Interesse der Allgemeinheit erbracht und daher von den Behörden mit spezifischen Gemeinwohlverpflichtungen verknüpft werden."

Es lassen sich zwei Kategorien von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse unterscheiden:

• die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse sind Tätigkeiten wirtschaftlicher Natur mit eindeutig europaweiter Bedeutung wie Post-, Telekommunikations- und Verkehrsdienste sowie die Strom- und Gasversorgung, und unterliegen daher besonderen EU-Regelungen. Diese Dienstleistungen unterliegen ferner den Binnenmarkts- und Wettbewerbsregeln des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG),

• die nichtwirtschaftlichen Dienstleistungen wie Polizei, Justiz oder die gesetzliche Sozialversicherung unterliegen weder besonderen EU-Vorschriften noch finden auf sie die Binnenmarkt- und Wettbewerbsregeln des EG-Vertrags Anwendung.

Siehe dazu auch "Begleitdokument zum Vertrag von Lissabon".

Wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Dienstleistungen gemein ist ihre Gemeinwohlorientierung. Dies bedeutet, dass sie ohne Rücksicht auf ihre Wirtschaftlichkeit den Prinzipien der Versorgungssicherheit, der flächendeckenden Erbringung, des gleichberechtigten Zugangs aller Bürger, bestimmten Qualitätsanforderungen und erschwinglicher Preise genügen müssen. Die Deutsche Post zum Beispiel, darf keine unterschiedlichen Gebühren für eine Briefzustellung nach Berlin oder in ein kleines Dorf in Mecklenburg Vorpommern berechnen, auch wenn dies den tatsächlichen Kosten entspräche.