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Finanzielle Allgemeinbildung

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Der Ombudsmann

Mit Hilfe des Merkblatts wird erklärt, was ein Ombudsmann ist. Außerdem werden Adressen aufgeführt, unter denen die Ombudsmänner kontaktiert werden können.


Der Ombudsmann

Der Ombudsmann ist eine Schlichtungsstelle, insbesondere für Banken und Versicherungen, die bei strittigen Geschäftsvorfällen zwischen Kunde und Bank, bzw. Versicherung vermittelt. Ziel ist hierbei eine außergerichtliche Einigung zu erreichen.

So kann z. B. der Versicherungsombudsmann den Kunden bei fast allen Beschwerden zu unterschiedlichen Versicherungen weiterhelfen. Ausgenommen ist hierbei allerdings die Krankenversicherung. Bevor der Kunde allerdings Kontakt zum Ombudsmann aufnimmt, sollte er sich bei Unstimmigkeiten zunächst an seine Versicherung wenden. Das ist auch Voraussetzung nach der Verfahrensordnung des Versicherungsombudsmanns. Der Ombudsmann kann eine Entscheidung gegen ein Unternehmen aussprechen. Allerdings gilt das nur bis zu einer Summe von 5.000 Euro. Bei höheren Streitwerten kann er nur vermittelt eingreifen. Die Entscheidungen des Ombudsmannes sind für die Unternehmen verbindlich, allerdings nicht für den Verbraucher.

Die Schlichtungsstellen sind als eingetragene Vereine organsiert. Der Versicherungsombudsmann ist z. B. vom Gesamtverband der deutschen Versicherungen e. V. und derjenige, welcher für Banken zuständig ist vom Bundesverband deutscher Banken e. V. eingerichtet.

Die Adressen können beim

  • Bundesverband deutscher Banken e. V.
  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
  • und den Verbraucherzentralen

erfragt werden.

Hier ist das Merkblatt als PDF-Datei zu finden:

PDF - 89.3 kB