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Finanzielle Allgemeinbildung

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Versicherungen

Das der Versicherung zugrunde liegende Prinzip besteht darin, dass viele Personen, die vom gleichen Risiko betroffen sind, eine „Gefahrengemeinschaft“ gründen.


Versicherungen für private Haushalte

Das der Versicherung zugrunde liegende Prinzip besteht darin, dass viele Personen, die vom gleichen Risiko betroffen sind, eine „Gefahrengemeinschaft“ gründen.

Wie funktioniert eine Versicherung?

Das der Versicherung zugrunde liegende Prinzip besteht darin, dass viele Personen, die vom gleichen Risiko betroffen sind, eine „Gefahrengemeinschaft“ gründen. Diesem Verfahren liegt zugrunde, dass nicht alle Versicherten zur gleichen Zeit einen entsprechenden Schaden verursachen, für den das Versicherungsunternehmen zahlen muss. Aus den Beiträgen vieler können daher die z.B. aus einem Unfall resultierenden Vermögensminderungen weniger ausgeglichen werden, auch wenn diese sehr hoch sind. Es ist zwar Zufall, wie viele Schadensfälle, für die die Versicherung zahlen muss, sich in einem Jahr ereignen, aber dieser „Zufall“ lässt sich berechnen. Die Genauigkeit dieser Berechnungen nimmt mit der Anzahl an Mitgliedern der Gefahrengemeinschaft zu. Dieser Zusammenhang wird als das „Gesetz der Großen Zahl“ bezeichnet. Für die Versicherungsunternehmen ist es sehr wichtig zu wissen, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein bestimmter Schadensfall eintritt. Daher werden in der Versicherungsstatistik die unterschiedlichen Schadensfälle über einen langen Zeitraum hinweg gezählt. Aus diesem Zusammenhang resultiert das Interesse der Versicherungsunternehmen, möglichst große Gruppen zu bilden. Ein weiteres Ziel der Versicherungsunternehmen ist allerdings eine möglichst große Homogenität der Gruppen zu erreichen. Das bedeutet, dass möglichst gleichartige Risiken zusammengefasst werden sollen, weil unterschiedliche Versicherte auch unterschiedliche Wahrscheinlichkeiten und Schadenshöhen aufweisen. Die Höhe des verursachten Schadens durch einen Einbruch ist z.B. in einem Kiosk höchstwahrscheinlich geringer als in einem Elektronikfachgeschäft. Eine vollständige Homogenität ist allerdings nicht erreichbar, weil dies zu zu kleinen Gruppen führen würde. Daher bilden die Versicherungen sogenannte Risikogruppen, welche dem Grundsatz der Beitragsgerechtigkeit dienen. Die Mitglieder jeder Versicherungsgruppe zahlen einen der Schwere des Risikos entsprechenden Beitrag. Dadurch wird verhindert, dass der Kioskbesitzer das höhere Risiko des Elektronikhändlers mittragen muss. Sie gehören daher unterschiedlichen Risikogruppen an.

Das Versicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland

Das Versicherungssystem der BRD ist in die Sozial- und in die Individualversicherung eingeteilt.

Das Sozialversicherungssystem

Das Ziel der vom Staat geschaffenen Sozialversicherung ist die Schaffung der sozialen Sicherheit „(…) durch gesetzliche Grundlagen und individuelle Rechtsansprüche zur Absicherung des Lebensunterhalts bei unverschuldetem Einkommensverlust (…)“ . Diese Absicherung der Grundversorgung der Bevölkerung erfolgt in der BRD über die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und eine Unfallversicherung am Arbeitsplatz. In der Sozialversicherung gilt das Prinzip des sozialen Ausgleichs, was bedeutet, dass sich die Höhe der Beiträge nicht nach dem Risiko, sondern nach dem Einkommen richtet. Allerdings erhalten auch alle Versicherungsnehmer die gleichen Versicherungsleistungen. Durch diese Form der Prämienerhebung soll ein sozialer Ausgleich generiert werden. Eheleute und Kinder, die kein Einkommen erwirtschaften, sind beitragsfrei mitversichert. Dieses System wird als sogenanntes Umlageverfahren bezeichnet. Derjenige, dem diese Leistungen nicht ausreichen, muss individuell vorsorgen. Es gibt, mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung, zu jeder Sozialversicherungsart ein entsprechendes Angebot der Individualversicherungen. Allerdings ist die derzeitige Gestaltung des deutschen Sozialversicherungssystems nicht unproblematisch. Das Missverhältnis sinkender Einnahmen und steigender Kosten nimmt von Jahr zu Jahr zu. Bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit entsteht automatisch und pflichtweise ein Versicherungsverhältnis beim zuständigen Versicherungsvertreter.

Die Geschichte des Sozialversicherungssystems

Die soziale Sicherung in Deutschland geht auf Otto von Bismarck zurück, der damit 1881 die Ziele Besänftigung der Arbeiter und Verminderung der Macht der Sozialdemokraten verfolgte. Das Krankenversicherungsgesetz wurde im Jahr 1883, das Unfallversicherungsgesetz im Jahr 1884 und das Invaliditäts- und Alterssicherungsgesetz im Jahr 1889 vom Reichstag verabschiedet. Die Höhe der sozialen Leistungen war allerdings gering. Die Altersgrenze von 70 Jahren für die Invaliditätsversicherung wurde von kaum jemandem erreicht. Die Rentenhöhe betrug zwischen einem Fünftel und einem Sechstel des Jahreseinkommens. Weitere soziale Sicherung, die allerdings in der Regel ebenfalls nicht ausreichte, wurde von verschiedenen Fürsorgeeinrichtungen, wie Kirchen und Armenpflegern, übernommen. Der Abschluss einer Lebensversicherung war zu der Zeit allerdings nur für vermögende Schichten möglich. Im Jahr 1911 wurde außerdem das Versicherungsgesetz für Angestellte verabschiedet. Witwen und Waisen erhielten nun außerdem ebenfalls erstmals eine, wenn auch in der Regel sehr geringe Unterstützung. Im Jahr 1924 kam mit der Reichsversicherungsordnung über die Fürsorgepflicht bzw. Sozialhilfe eine soziale Sicherung für Arbeitslose hinzu, welche im Jahr 1927 mit dem Gesetz über die Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung erweitert wurde. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde die soziale Sicherung als eine Arbeitspolitik betrieben, von der nicht regimekonforme Menschen ausgeschlossen wurden. Nach dem Krieg musste die soziale Sicherung erst wieder aufgebaut werden und konzentrierte sich vorrangig auf Hilfen für Kriegsopfer. Erst mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 und der Währungsreform konnte in den darauf folgenden Jahren eine stabile soziale Sicherung aufgebaut werden. Unter den nun folgenden Bundesregierungen wurde die soziale Sicherung je nach dem Hintergrund der regierenden Parteien und der wirtschaftlichen Lage unterschiedlich ausgestaltet.

Die Individualversicherungen

Bei den Individualversicherungen sind die vom Versicherten zu zahlenden Beiträge nicht abhängig von den Einkommen, sondern vom Risiko. Die Prämien- als auch die Leistungsseite sind bei den Individualversicherungen frei verhandelbar. Die grundlegenden Prinzipien der Individualversicherung wurden bereits oben erläutert. Im Folgenden sollen ausgewählte, für die privaten Haushalte relevanten Individualversicherungen näher vorgestellt werden, wobei sich auf die in der BRD geltenden Bedingungen beschränkt wird. Zu den Individualversicherungen zählen in der BRD die folgenden Personenversicherungen:

  • private Krankenversicherung,
  • private Unfallversicherung,
  • Lebensversicherung.

Die Kosten, die einem Privatpatienten durch medizinische Leistungen entstehen, werden von der privaten Krankenversicherung übernommen. Je nach Vertragsgestaltung handelt es sich um eine Vollversicherung, durch die alle Kosten übernommen werden, oder um eine Versicherung mit Selbstbeteiligung des Versicherten. Unternehmer, Freiberufler sowie Personen, deren Gehalt oberhalb der Versicherungspflicht liegt, müssen sich nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern, sondern dürfen sich voll privat versichern. Versicherungsnehmer der gesetzlichen Krankenkassen haben allerdings die Möglichkeit eine private Zusatzversicherung abzuschließen. So haben auch Kassenpatienten u. a. die Möglichkeit bei einem Krankenhausaufenthalt die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer in Anspruch zu nehmen. Die oben dargestellte Tagesgeldversicherung fällt ebenfalls unter die private Krankenversicherung. Der Beitrag richtet sich nach dem Umfang der Leistungen und dem Risiko. Das Krankheitsrisiko bei Frauen wird z.B. höher eingeschätzt als bei Männern, was zur Folge hat, dass sie höhere Beiträge zahlen müssen. Der Auslandskrankenschutz stellt eine besondere Art der privaten Krankenversicherung dar. Durch sie werden die Kosten bei einer Erkrankung im Ausland inklusive Rücktransport, falls dieser aus medizinischer Sicht erforderlich ist, abgedeckt. Im Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung kommt die private Unfallversicherung nicht nur für die durch einen Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin entstandenen Kosten auf, sondern sie deckt auch die entsprechenden Risiken in der Freizeit oder zu Hause ab. Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Summenversicherung. Der Versicherungsnehmer kann gemäß seinen finanziellen Möglichkeiten und seinem Versorgungsbedarf die Höhe der Versicherung und des Beitrags frei wählen. Durch die Lebensversicherung können Risiken, wie eine nicht ausreichende Altersvorsorge, den drohenden Ausfall des Unterhalts aufgrund von Berufsunfähigkeit und die Versorgung der Hinterbliebenen absichern. Die Lebensversicherung hat neben einzelwirtschaftlichen auch volkswirtschaftliche Funktionen, wie die Entlastung des Systems der staatlichen sozialen Sicherung. Die wichtigsten Formen der Lebensversicherungen stellen die Risikolebensversicherung und die gemischte Lebensversicherung dar. Zu den für private Haushalte relevanten Individualversicherungen gehören u. a. die folgenden Kapitalversicherungen:

  • Kraftfahrtversicherung,
  • private Haftpflichtversicherung,
  • Hausratsversicherung,
  • Rechtsschutzversicherung,
  • Berufsunfähigkeitsversicherung.

Hier ist das Merkblatt als PDF-Datei zu finden:

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Literatur:

Beenken, M. (2005): Praxiswissen Versicherungen/Bedarfsgerecht und ganzheitlich beraten, 2. Auflage, Frankfurt am Main: Bankakademie Verlag.

Behrends, S. (2007): Soziale Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland, in Unterricht Wirtschaft, H. 32, S. 4

Schlösser, H., J. (1998): Risiko und Versicherungen, in: a+l/Wirtschaft H. 29, S.22

Steinbrecher, M. (2005): Versicherungen, in Unterricht Wirtschaft H. 23, S. 19