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Die besten Ressourcen von Dolceta wurden auf unsere Website Consumer Education, Consumer Classroom übertragen. www.consumerclassroom.eu ist eine kollaborative Website für Lehrerinnen und Lehrer aus der EU. Sie bietet qualitative Ressourcen und interaktive Lehrmittel, um 12- bis 18-Jährige mit den praktischen Verbraucherkompetenzen, die sie benötigen, auszustatten.
Wenn Sie Lehrer/Lehrerin oder Verbraucherfachmann/frau sind, besuchen Sie bitte unseren Consumer Classroom und melden Sie sich an, um Schulungsressourcen zu erhalten oder Partner zu werden.

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Verbraucherrechte


   Datum der juristischen Überprüfung: 15/03/2011

Gewinnspiele

Was ist der Unterschied zwischen Gewinnspielwerbung, Preisausschreiben und Lotterie?

Ob und in welchem Umfang Gewinnspiele in Österreich durchgeführt werden dürfen, ist in zahlreichen Gesetzen geregelt:

1.Lotterien

Sie dürfen ausschließlich von staatlich autorisierten Stellen durchgeführt werden. Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentliche Lotterien veranstaltet, riskiert sogar, strafrechtlich verfolgt zu werden!

Der Erlös aus der Veranstaltung von Lotterien muss für einen bestimmten, in der behrödlichen Erlaubnis festgelegten Zweck verwendet werden.

2. Preisausschreiben

Sie werden von Unternehmen veranstaltet, um ihren KundInnen an sich zu binden oder neue Kunden anzulocken. Zur Teilnahme muss der Verbraucher/die Verbraucherin meist eine gewisse Leistung erbringen, z.B. ein Kreuzworträtsel richtig lösen, die richtige Anzahl versteckter Gegenstände nennen etc.

Unter den Einsendungen werden dann nach dem Zufallsprinzip die GewinnerInnen ausgelost Da die Preisausschreiben in erster Linie Werbezwecken dienen, müssen sich die Unternehmen dabei an die gesetzlichen Vorgaben für die Werbung halten: Insbesondere dürfen die Unternehmen die Teilnahme am Preisausschreiben nicht vom Erwerb einer Ware abhängig machen. Hiervon zu unterscheiden sind:

3. Gewinnbenachrichtigungen im Rahmen sogenannter Gewinnspielwerbung

Auch diese Form der Werbung ist grundsätzlich zulässig. Leider wird sie aber besonders häufig von unseriösen Unternehmen verwendet, um VerbraucherInnen zur Bestellung von (meist minderwertiger) Ware zu teilweise völlig überhöhten Preisen zu verleiten. Hier wird zwar nicht die Teilnahme an sich, wohl aber die Zusendung bzw. die Auszahlung des Gewinns von einer Bestellung oder der Überweisung eine „Bearbeitungsgebühr" abhängig gemacht. Genau wie bei der Veranstaltung von Preisausschreiben verstößt diese Praxis gegen die gesetzlichen Vorgaben und ist daher unzulässig.

Häufig werden derartige Gewinnspiele mit einer Werbefahrt kombiniert. Ein Beispiel finden Sie nachfolgend.

 
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