in: Achten Sie auf Ihre Sicherheit!
Sicherheit am Arbeitsplatz
ArbeitgeberInnen müssen bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und der Auswahl und Verwendung von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen sowie beim Einsatz der ArbeitnehmerInnen zu deren Schutz bestimmte Grundsätze der Gefahrenverhütung umsetzen. Dazu gehören: 1. Die Vermeidung von Risiken 2. Die Abschätzung nicht vermeidbarer Risiken 3. Gefahrenbekämpfung an der Quelle 4. Die Berücksichtigung des Faktors "Mensch" bei der Arbeit 5. Berücksichtigung des Standes der Technik 6. Das Ausschalten (...) Mehr dazu
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Sicherheit am Arbeitsplatz
Werden an Arbeitsplatz gefährliche Arbeitsstoffe zu denen besonders die Chemikalien zählen, verwendet, so müssen ArbeitgeberInnen Maßnahmen mit zwingender Rangfolge zur Gefahrenverhütung treffen. Diese Maßnahmen sind in folgender Rangordnung durchzuführen: 1. Minimierung der eingesetzten Menge der Arbeitsstoffe. 2. Beschränkung der Anzahl exponierter ArbeitnehmerInnen. 3. Beschränkung von Dauer und Intensität der Einwirkung. 4. Arbeitsverfahren und Arbeitsvorgänge müssen so gestaltet werden, (...) Mehr dazu
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Sicherheit am Arbeitsplatz
Betriebe müssen laufend selbst dafür Sorge tragen, dass die gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen eingehalten werden. Die Arbeitsinspektion ist die zur Wahrnehmung des Arbeitnehmerschutzes berufene Behörde. Betriebe haben die Aufgabe selbst Aufzeichnungen über alle im Arbeitsschutz festgelegten Prozesse zu führen. Die Arbeitsinspektion überwacht die Einhaltung der dem Schutz der ArbeitnehmerInnen dienenden Rechtsvorschriften und behördlichen Verfügungen denen eine Arbeitsstätte unterliegt. (...) Mehr dazu