in: Produktsicherheit
Rechtliche Aspekte der Produktsicherheit und Produkthaftung
Allgemeines zu Produktsicherheit und Produkthaftung
Abgesehen von der allgemeinen Verpflichtung der HerstellerInnen, nur sichere Produkte in Verkehr zu bringen, müssen HerstellerInnen die VerbraucherInnen über alle möglichen Risiken informieren und im Falle eines unsicheren Produktes mithelfen wo sie nur können. ProduzentInnen und HerstellerInnen müssen den Behörden Informationen zur Verfügung stellen, wenn sie anhand der ihnen vorliegenden Informationen und als Gewerbetreibende wissen oder wissen müssen, dass ein Produkt, das sie in Verkehr (...) Mehr dazu
in: Produktsicherheit
Wichtige Einrichtungen zur Wahrung der Produktsicherheit
Wird ein gefährliches Produkt am Markt eines Mitgliedsstaates der EU gefunden, so setzt die zuständige nationale Behörden Maßnahmen, um das Risiko wieder vom Markt zu entfernen. Dazu ist die Behörde in der Lage: Das Produkt vom Markt zurückzurufen. Das Produkt von den einzelnen KonsumentInnen durch Rückholaktionen zurückzuverlangen. Offizielle Warnungen und Informationen herauszugeben, die auch in den Medien entsprechend veröffentlicht werden. Dazu wurde in jedem einzelnen Mitgliedsstaat (...) Mehr dazu
in: Produktsicherheit
Wie wird die Produktsicherheit gewährleistet?
Rückrufaktionen von Produkten
Produktrückruf
Wenn ein gemeldetes Produkt ein ernstes Risiko für VerbraucherInnen darstellt und in mindestens zwei EU-Ländern erhältlich ist, ist der Mitgliedstaat, bei dem die Meldung eingeht, verpflichtet, die Europäische Kommission und die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union darüber zu informieren. Das geschieht mit Hilfe des Gemeinschaftlichen Systems zum raschen Informationsaustausch über gefährliche Produkte (RAPEX). In weiterer Folge wird das gefährliche Produkt „zurückgerufen“, also „vom (...) Mehr dazu
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Wie wird die Produktsicherheit gewährleistet?
Rückrufaktionen von Produkten
Produktrückruf
Jedes Produkt, das für VerbraucherInnen bestimmt ist oder von VerbraucherInnen benützt werden könnte, ist betroffen insofern es nicht eine Produktgruppe ist, für die es überhaupt eigene Bestimmungen gibt. Produkte, die unter das RAPEX-Verfahren fallen, sind z.B. Spielzeug, elektrische Haushaltsgeräte, Feuerzeuge, Kinderpflegeartikel, Autos, Autoreifen usw. Produkte, die vom Anwendungsbereich von RAPEX ausgenommen sind, weil sie eigene, gleichwertige spezifische Regelungen für einen raschen (...) Mehr dazu
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Wie wird die Produktsicherheit gewährleistet?
Rückrufaktionen von Produkten
Produktrückruf
Gefährliche oder gesundheitsgefährdende Produkte müssen aus dem Verkehr gezogen werden. Wie funktioniert das? HerstellerInnen und HändlerInnen müssen die nationale Behörde über ein gefährliches Produkt, das sie in Verkehr gebracht haben, informieren. Rückrufaktionen finden dann statt, wenn ein Produkt gefährlich im Sinne der Gesundheits - bzw. Sicherheit sein könnte. Wann wird zurückgerufen? wenn das Produkt für Verbraucherinnen bestimmt ist oder voraussichtlich von diesen verwendet werden (...) Mehr dazu
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Wie wird die Produktsicherheit gewährleistet?
Rückrufaktionen von Produkten
Produktrückruf
Neben der verpflichtenden Meldung bei gefährlichen Produkten haben HerstellerInnen und HändlerInnen die zuständigen Behörden auch über freiwillige Maßnahmen oder Vorkehrungen zu informieren, die sie zur Abwendung von Gefahren für VerbraucherInnen getroffen haben. Die nationale Behörde prüft, ob eine Meldung an die Kommission gerechtfertigt ist. Diese ist nur dann erforderlich, wenn Gefahren bestehen, die auch andere Länder betreffen können. Strafbestimmungen: Hält sich ein/e HerstellerIn oder (...) Mehr dazu
Beispiele für Rückrufaktivitätenin: Produktsicherheit
Wie wird die Produktsicherheit gewährleistet?
Rückrufaktionen von Produkten
Produktrückruf
Spielzeuge, Babyartikel, elektrisches Haushaltsgeräte oder Fahrzeuge mit bestimmten Defekten sind die Produkte, die am meisten betroffen sind. Fahrzeughersteller-Rückrufaktionen in Österreich: Nahezu hundert Fahrzeugtypen werden laut ÖAMTC jährlich in Österreich wegen sicherheitsrelevanter Mängel zurückgerufen. Premium-Marken sind dabei ebenso betroffen wie preisgünstige Mittelklasse- und Kleinwagenmodelle. Dazu einigeBeispiele: Sie erinnern sich sicherlich noch an die zahlreichen (...) Mehr dazu