in: Produktsicherheit
Produktkategorien
Kosmetikprodukte
Hersteller/innen oder Personen, in deren Auftrag ein kosmetisches Mittel hergestellt wird, oder die im Fall der Einfuhr für das Inverkehrbringen des kosmetischen Mittels auf dem Gemeinschaftsmarkt verantwortlich sind, teilen der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats den Ort der Herstellung oder die erstmaligen Einfuhr der kosmetischen Mittel in die Gemeinschaft mit, bevor diese in Verkehr gebracht werden. Die zuständige Behörde in Österreich ist in diesem Fall das Gesundheitsministerium in (...) Mehr dazu
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Gefährliche Imitationen
Produkte die mit Lebensmitteln verwechselt werden können
Die Behörden aller EU- Mitgliedstaaten müssen dazu alle erforderlichen Maßnahmen treffen, dass solche Produkte … überhaupt nicht auf den Markt kommen, nicht in irgendeiner Form vermarktet werden oder dass die Einfuhr und die Herstellung solcher Erzeugnisse nicht erfolgt. Dazu sind Kontrollen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die genannten Erzeugnisse nicht doch irgendwo in den Verkehr gebracht werden. Zieht ein Mitgliedstaat ein Erzeugnis, das in den Anwendungsbereich dieser (...) Mehr dazu