Der Personenbeförderung kommt eine wesentliche Bedeutung zu, weshalb die der Öffentlichkeit angebotenen Leistungen zu den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu zählen sind.
Zunächst wird durch den öffentlich zugängigen Personenverkehr (im Sinne von Personenbeförderung) ein mit unter essentielles Mobilitätsinteresse gewahrt. Viele Tausende sind auf Bus, Bahn, Flugzeug oder Schiff angewiesen, etwa um den Arbeitsplatz oder andere notwendigen Einrichtungen (Schule, Krankenhaus, Gericht,...) erreichen zu können.
Für andere Menschen wird durch die Nutzbarkeit dieser Beförderungsmöglichkeiten ein sozialer Kontakt mit anderen Menschen und Freunden gewährleistet, sofern ein individuelles Verkehrsmittel nicht zur Verfügung steht.
Neben diesen, für Dienstsleistungen von allgemeinem Interesse charakteristischen Aspekten, tritt ein weiteres Moment hinzu; jenes des Umweltschutzes. Angepeilte und vertraglich eingegangene Ziele zur Reduktion der Umweltverschmutzung wären jedenfalls nicht erreichbar, gäbe es keine kollektiven Transportmittel .
Um die Dimension des Personenverkehrs in Österreich zu verdeutlichen, seien an dieser Stelle einige Daten der Wirtschaftskammer Österreich (Jahresbericht 2007) wiedergegeben:
Im Jahr 2006 wurden insgesamt ca. 840 Millionen Personenbeförderungen durchgeführt. Dabei entfallen rund 3/4 auf die Beförderung mit Autobussen und knapp ein Viertel wurde mittels Bahn bewerkstelligt. In der Luftfahrt wurden ca. 20 Millionen Beförderungen verzeichnet (Tendenz steigend), eine geringere Rolle spielt der Transport per Schiff (0,5 Millionen).
Allein im Wiener Nahverkehr ließen sich 773 Millionen Menschen von A nach B bringen. Daher wird sich ein eigener Abschnitt näher mit urbaner Mobilität auseinander setzen.
Angesichts dieser Dimensionen und der Bedeutung des Personenverkehres im Allgemeinen wird der Personenbeförderung ein eigenes Kapitel gewidmet.

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