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Dienstleistungen (Energie, Transport, Kommunikation,...)

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   Datum der juristischen Überprüfung: 15/02/2011

Was sind Universaldienstleistungen?

Die Liberalisierung von Dienstsleistungen von allgemeinem Interesse wird von gewissen Einschränkungen begleitet. Dienstleistungen von allgemeinem Interesse sind für das alltägliche Leben unverzichtbar geworden und so muss garantiert werden, dass eine Teilnahme an diesen Dienstleistungen für jede Person gewährleistet wird.

Das „Grunbüch zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ definiert Universaldienstleistungen wie folgt:

„Das Konzept des Universaldienstes bezieht sich auf ein Bündel von Anforderungen an die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, durch die sichergestellt wird, dass bestimmte Dienste in einer bestimmten Qualität allen Verbrauchern und Nutzern im gesamten Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates unabhängig von ihrem geografischen Standort und unter Berücksichtigung der landesspezifischen Gegebenheiten zu einem erschwinglichen Preis zur Verfügung gestellt werden. […] Das Konzept wurde speziell für netzgebundene Wirtschaftszweige entwickelt (z. B. Telekommunikation, Stromsektor und Postdienste). Es räumt jedem Bürger den Anspruch auf Zugang zu bestimmten, als lebenswichtig eingestuften Diensten ein und legt für die einzelnen Wirtschaftszweige Verpflichtungen zur Erbringung bestimmter Dienste zu genau definierten Bedingungen fest, die flächendeckende Versorgung eingeschlossen. In einem liberalisierten Marktumfeld wird mit der Universaldienstverpflichtung gesichert, dass der betreffende Dienst für jedermann zu einem erschwinglichen Preis zugänglich ist und die bestehende Dienstequalität beibehalten bzw. gegebenenfalls verbessert wird.“

 
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