Im Laufe eines Konsumentenlebens spielen verschiedene Vertragsarten eine große Rolle. Das können Kauf-, Leasing-, Miet-, Dienstleistungs-, Versicherungs- und/oder Werkverträge sein. Nahezu täglich werden von uns Verträge eingegangen. Beim überwiegenden Teil der Geschäfte verlaufen diese Abschlüsse und deren Durchführung reibungslos. Es kann aber auch zu erheblichen Problemen diesbezüglich kommen.
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Manchmal kann es passieren, dass man mit einem Finanzprodukt, das man gekauft hat, oder einer Finanzdienstleistung, die man in Anspruch genommen hat, nicht zufrieden ist. Wenn das passiert, empfiehlt es sich, so rasch wie möglich Kontakt mit dem betreffenden Unternehmen aufzunehmen, um gemeinsam mit dem Unternehmen an einer Problemlösung zu arbeiten.
Ist dies nicht der Fall, so sollte man (am besten schriftlich) Beschwerde beim Unternehmen einlegen. Vorlagen für Beschwerdeschreiben findet man z.B. auf den Webseiten der Konsumentenschutzorganisationen. Es ist empfehlenswert, sich schon vor der Beschwerde bei solchen Organisationen über seine Möglichkeiten und Rechte beraten zu lassen. Zu beachten sind dabei folgende Punkte:
Hat ein Unternehmen ein funktionierendes Beschwerdemanagement, wird es der Beschwerde nachgehen und versuchen eine Lösung zu finden. Ist dies nicht der Fall, dann gibt es verschiedene mögliche Vorgehensweisen:
Problematisch ist, dass eine Privatperson oftmals eine gewisse „Unterlegenheit“ gegenüber einem Unternehmen hat. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Unternehmen im Geschäfts- und Rechtsverkehr auf Grund ihrer wirtschaftlichen Erfahrungen und ihres Know-Hows den Verbraucherinnen und Verbrauchern zum Teil weitaus überlegen sind. Aufgrund dieses Ungleichgewichts werden Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich durch das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) besonders geschützt.
Gleichzeitig gibt es in Österreich (und auf EU-Ebene) verschiedene Einrichtungen, die sich solcher Problemstellungen annehmen. Ihre Aufgabe ist es, die Konsumentinnen und Konsumenten zu beraten, deren Rechte durchzusetzen und an der Rechtsgestaltung teilzunehmen. Dies gilt auch für den Bereich der Finanzprodukte und –dienstleistungen.
In einem ersten Schritt ist es also empfehlenswert, sich bei einer der Organisationen beraten zu lassen, die sich mit Konsumentenschutzfragen beschäftigen.
Nationale Verbraucherverbände
EU-Ebene
Alternative Streitbeilegungsverfahren können zur Lösung von Streitigkeiten beitragen, ohne dass man sich auf ein kostspieliges und langwieriges Gerichtsverfahren einlassen müsste. Die Europäischen Verbraucherzentren können Auskunft darüber geben, welche Verfahren den EU-Standards entsprechen. Bei den meisten Modellen werden Dritte als Schiedsrichter, Schlichter oder Ombudsleute eingeschaltet, die zwischen Kundin/Kunde und Händler/in vermitteln. Meist werden diese Modelle von Handelsverbänden in der Form von Schlichtungs-, Schiedsgerichts- oder Vermittlungsverfahren angeboten.
Die Einschaltung einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwalts und in weiterer Folge eine Klage vor Gericht ist oft die letzte Möglichkeit eine Angelegenheit für den Beschwerdeführer zufriedenstellend zu lösen. Dieser Schritt sollte aber wohlüberlegt sein. Es ist empfehlenswert, sich für den Fall, dass man das Verfahren verliert, finanziell durch eine Rechtsschutzversicherung abzusichern. Für den Zivilprozess gilt der Grundsatz, dass derjenige, der ein Verfahren verliert, die gesamten Prozesskosten (inkl. Gerichtsgebühren, Gebühren für Sachverständige und Zeugen sowie die Rechtsanwaltskosten beider Parteien) zu bezahlen hat. Durch eine Rechtsschutzversicherung übernimmt der Versicherer dieses Risiko.
Links zu Finanzdienstleistungen (Modul 1)
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Literatur
Verweise auf andere Merkblätter
Bankgeschäfte | Bezahlen mit Karte | Investmentfonds | Risikomanagement | Versicherung
Glossar
AGB | Arbeiterkammer | Verein für Konsumenteninformation (VKI) | FIN-NET | Europäische Kommission | Europäische Verbraucherzentren | Rechtsschutzversicherung
(Stand 07/2009)